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Hoher Pendlerabzug im Widerspruch zu Verkehrs- und Raumpolitik!

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Erstellt vor 4 Monaten durch VV ZH
Hoher Pendlerabzug im Widerspruch zu Verkehrs- und Raumpolitik!
Dass der Kantonsrat Zrich die vom Regierungsrat vorgeschlagene Begrenzung des Pendlerabzugsvon 3000 Franken auf 5000 Franken erhht, steht im Widerspruch zu einer konsistenten Verkehrs- und Raumpolitik. Der VV Zürich erachtet diesen Entscheid als falsch; er passt allerdings ins Schema der bereits reduzierten Einlage in den Verkehrsfonds.
Der vom Regierungsrat vorgeschlagene Pendlerabzug von 3000 Franken bei den kantonalen undkommunalen Steuern (wie bereits eingefhrt bei der Bundessteuer) wre einerseits konsistent zu seiner Verkehr- und Raumpolitik gestanden, um Fehlanreize beim Pendeln zu beheben. Anderseits war dieser Vorschlag gekoppelt mit einer nderung des Gesetzes ber den ffentlichen Personenverkehr(PVG).
Der Kanton Zrich zahlt neu jhrlich rund 120 Millionen Franken in den Bahninfrastrukturfonds (BIF). Aus diesem erhlt der Kanton Zrich zwar Mittel fr knftige Bahninvestitionen wie beispielsweise den Brttenertunnel und den Ausbau des Bahnhofes Stadelhofen. Gleichzeitig fehlen diese Mittel dem Kanton fr Ausbauten bei Tram und Bus, die nicht ber den BIF finanziert werden. Der Pendlerabzug von 3000 Franken htte beim Kanton rund 45 Millionen Mehreinnahmen generiert, bei den Gemeinden rund 49 Millionen, zusammen also 94 Millionen Franken. Die Gemeinden sollten sich im Gegenzug zu 50% bzw. 60 Millionen Franken am BIF-Beitrag beteiligen; dazu braucht es eine nderung des PVG. Die Differenz wrde ber Sparmassnahmen und die ZVV-Mitfinanzierung ausgeglichen.
Der nun erhhte Pendlerabzug auf 5000 Franken bringt diese sorgfltig austarierte Vorlage aus dem Gleichgewicht. Zusammen mit der bereits beschlossenen Reduzierung der Verkehrsfondseinlage gefhrdet oder verzgert dies weitere dringliche Ausbauten im V wie neue Tram- und Buslinien inner- und ausserhalb der Stadt Zrich.
Medienmitteilung als pdf

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