Auch wenn die Agglomerationsprogramme 3. Generation keinen direkten Einfluss auf die ZVV-Strategie 2018-21 haben, hngen die beiden Papiere zusammen und sollten sich bezglich Infrastrukturausbauten nicht widersprechen. Die Agglomerationsprogramme legen die langfristigen Entwicklungsziele in den Bereichen Verkehr, Siedlung und Landschaft fest. Daraus leiten sich die Bundesbeitrge an neue Infrastrukturbauten ab. Neu sind nur noch Ausbauten beitragsberechtigt, die nicht ber den Bahninfrastrukturfonds BIF finanziert werden. Im Kanton Zrich sind das im Zeitbereich des Agglomerationsprogramms das Tram Affoltern und die Verlngerung der Glattalbahn bis Kloten. Die zwei zentralen Bahninfrastrukturbauten Bahnhof Stadelhofen und Brttenertunnel sind eine minimale Voraussetzung fr die Umsetzung eines ersten Schrittes des S-Bahn2G-Konzeptes mit einer inneren und usseren S-Bahn. Die Umsetzung der Ausbauten ist im STEP-Ausbaschritt 2030 vorgesehen. Die Finanzierung erfolgt ber den BIF.
Dieses Jahr wurden die Agglomerationsprogramme fast zeitgleich mit der Prsentation der ZVV-Strategie an die ffentlichkeit getragen. Im Gegensatz zur vom Kantonsrat zweijhrlich festgelegten Strategie liegen die Agglomerationsprogramme bis zum 20. Juni zur Mitwirkung der Bevlkerung auf. Die diesjhrige ZVV-Strategie ist deshalb speziell, weil 2018 die 3.Etappe der 4.Teilergnzung der Zrcher S-Bahn abgeschlossen ist und eine nochmalige Angebotsverdichtung stattfindet. Besonders erwhnenswert ist der integrale Viertelstundentakt ZrichWinterthur mit S11 und S12 und damit verbunden das Anpassen des Busnetzes.
Ausserhalb der beschlossenen Projekte wird der V-Ausbau im Kanton Zrich aus Spargrnden eher zaghaft sein, umso mehr mssen Prioritten richtig gesetzt werden. Die 120 Millionen, welche der Kanton jhrlich in den BIF nach Bern abliefert, sichert uns zwar knftige Bahninvestitionen. Gleichzeitig fehlen diese Mittel dem Kanton . Es ist daher richtig, wenn der Kanton, wie das der Bund tut, bei seinen Steuern den Pendlerabzug auf 3000 Fr. begrenzt. Damit knnen Kanton und Gemeinden zumindest rund 100 Millionen wieder einnehmen. Die Gemeinden sollen sich im Gegenzug zu 50% am BIF-Beitrag beteiligen. Darber hinaus bedeutet Sparen verzgerte Ausbauten und weitere Effizienzsteigerungen bei den Transportunternehmen.
Und damit kommen auch die geplanten Tarifanpassungen ins Spiel, welche ab Dezember 2016 rund 3% hhere Preise vorsehen u.a. auch der bereits andernorts erwhnte Schiffszuschlag. Hier luft eine Vernehmlassung fr Gemeinden, Verkehrsunternehmen und regionale Verkehrskonferenzen bis zum 17. Juni. Angesichts des starken Angebotsausbaus in den letzten zwei Jahren und der angespannten Finanzlage ist diese Preiserhhung zwar nachvollziehbar. Im Auge behalten mssen wir aber die sich ffnende Preisschere zwischen ffentlichem Verkehr und motorisiertem Individualverkehr. Im Gegensatz zum ffentlichen Verkehr wurde das Autofahren in den vergangenen Jahren und Jahrzehnten nmlich immer billiger.PA.
Weiter Informationen:
Agglomerationsprogramme 3.Generation
ZVV-Stratgie 2018-2021
Tarifanpassungen Dezember 2016