Das "Sparpaket" des Bundes, welches richtigerweise als Entlastungsprogramm bezeichnet wird, weil der Bund damit weniger spart als vielmehr sich durch Verschiebungen von Aufgaben und Verpflichtungen auf Kosten anderer zu entlasten sucht, htte - wenn es unverndert umgesetzt wrde - im Verkehrsbereich schwerwiegende Folgen. Der Vorstand der Vereins zur Frderung des ffentlichen Verkehrs im Kanton Zrich (VV-ZH) hat sich darum an seiner letzten Sitzung intensiv mit diesen Fragen auseinandergesetzt. Dabei herrschte grosse Besorgnis darber, dass als Folge der vorgeschlagenen Massnahmen der heutige Standard des ffentlichen Verkehrs knftig nicht mehr gehalten werden knnte. Der notwendige weitere Ausbau wre in hohem Mass in Frage gestellt.
Der ffentliche Verkehr wre nach dem bundesrtlichen Vorschlag gleich dreimal betroffen. Mit der teilweisen Zweckentfremdung von Ertrgen der leistungsabhngigen Schwerverkehrsabgabe (LSVA), von der Krzung des Zahlungsrahmens gemss Leistungsvereinbarung zwischen Bund und SBB und von der Reduktion der Bundesbeitrge an die Abgeltungen im Regionalverkehr. Im Kanton Zrich geht es um Investitionen wie den Zimmerberg-Basistunnel, den Durchgangsbahnhof Lwenstrassen und die Leistungssteigerung zwischen Oerlikon und Winterthur und um das Angebot des Zrcher Verkehrsverbundes.
Dem Parlament wird nicht die Streichung bestimmter Investitionen und Angebote beantragt. Es geht um die Beschrnkung der dafr notwendigen Ressourcen. Der VV-ZH will darum bewusst nicht einzelne Objekte oder gar die berechtigten Anliegen einzelner Landesteile gegeneinander ausspielen. Er erachtet jedoch die einzelnen Massnahmen als bertrieben und zum Teil als staatsbrgerlich fragwrdig. Insbesondere geht es nicht an, den Stimmberechtigten zur Finanzierung von Investitionen des ffentlichen Verkehrs eine LSVA zu beantragen und dann einen Teil ihrer Ertrge fr andere Zwecke abzuzweigen. Das geht ganz klar gegen Treu und Glauben. Auch die Krzungen bei der Leistungsvereinbarung mit der SBB ist ein Vertragsbruch. Mit der Leistungsvereinbarung verpflichten sich die SBB zur Erreichung eines bestimmten Ziels und der Bund zur Leistung eines auf vier Jahre festgelegten Zahlungsrahmens. Gesttzt auf diese Vereinbarung schliesst die SBB ihrerseits Vertrge mit anderen Partnern ab, die sie nur einhalten kann, wenn auch der Bund seinen Verpflichtungen nachkommt. Die unternehmerische Verantwortung der SBB, wie sie mit der Bahnreform angestrebt wurde, wird vom Bund mit Fssen getreten. Auch ein sparender Bund muss seine Vertrge einhalten. Bei den Abgeltungen fr den Regionalverkehr geht es offen um eine Lastenverschiebung auf die Kantone. Und weil diese ebenfalls mehrheitlich finanzielle Probleme haben, ist die Aufrechterhaltung des heutigen Verkehrsangebots gefhrdet, wovon vor allem Randgebiete betroffen wren - mit den entsprechenden strukturellen und raumplanerischen Konsequenzen.
Verschiebungen von Investitionen sind keine echten Einsparungen. Sie belasten die knftigen Generationen und kosten meist mehr. Sie sind besonders fragwrdig, wenn das Volk dafr eine besondere Finanzierung beschlossen hat und die Mittel zweckgebunden vorhanden sind. Der VV-ZH lehnt darum die "Sparmassnahmen" im Verkehrsbereich im vorgesehenen Umfang ab und verlangt, dass die dringend ntigen Investitionen, insbesondere der zweite Durchgangsbahnhof in Zrich, ohne Verzug realisiert werden.