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Zürcher-S-Bahn: BAV gibt Güterverkehr Vorrang!

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Erstellt vor 18 Monaten durch VV ZH
Zrcher-S-Bahn: BAV gibt Gterverkehr Vorrang!
Der VV Zrich ist nicht nur berrascht wie der ZVV sondern irritiert ber den Entscheid des Bundesamtes fr Verkehr (BAV), den Halbstundentakt fr die S3 Zrich-Blach zugunsten des Gterverkehrs aus dem Fahrplan Dezember 2018 zu kippen. Die Einfhrung dieses Angebotes ist seit fast zehn Jahren geplant und das Konzept auch dem BAV bekannt. Dieser Entscheid durchquert die stets vorausschauende ZVV-Planung und die Planungssicherheit.
Die 4.Teilergnzungen der Zrcher S-Bahn per Dezember 2018 tragen mit dem Halbstundentakt der S3 dem starken Passagieraufkommen zwischen Zrich und Blach Rechnung. Der Kanton Zrich hat aufgrund dieses Konzepts rund 230 Millionen Franken an die Infrastrukturanpassungen beigetragen. Fr den VV Zrich ist es unverstndlich, dass das BAV dies nicht zur Kenntnis nimmt. Der VV Zrich ist sich auch bewusst, dass die Konkurrenz zwischen Regional-, Fern- und Gterverkehr stetig zunimmt, solange nicht neue Trassen zur Verfgung stehen. Aber diese Hauruck-bung darf nicht die sorgfltige Angebotsplanung des ZVV im strksten frequentierten Bahnraum ber den Haufen werfen. Es ist zu hoffen, dass das Fahrplanverfahren 2018/19 eine Korrektur anbringt. Dass der ZVV sich allfllig weitere Schritte vorbehlt, ist richtig.
Medienmitteilung als pdf


Nachtrag 9.3.2018
ZVV reicht Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht ein
In der Medienmitteilung vom 9.3.2018 schreibt der ZVV, dass er gegen den Entscheid des BAV, dem Gterverkehr Vorrang gegenber der S3 zu geben (siehe oben), Beschwerde ans Bundesverwaltungsgericht erhoben hat; dies mit Untersttzung der Stadt Blach.


Nachtrag 10.10.2018
Doch Halbstundentakt der S3 ab Dezember 2018 vorlufig
Also doch: Die S3 kann ab Dezember wie vom ZVV geplant whrend der Hauptverkehrszeiten im Halbstundentakt bis nach Blach fahren. Das Bundesgericht hat eine Beschwerde des Bundesamtes fr Verkehr (BAV) abgewiesen . Dies schreibt der ZVV in seiner Medienmitteilung. Allerdings ist die Regelung nur vorlufig bis zum definitiven Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts. Zumindest freut sich der VV Zrich wie der ZVV ber diese Regelung und hofft, diese htte Bestand.

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