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Hoher Pendlerabzug im Widerspruch zu Verkehrs- und Raumpolitik!

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Erstellt am 20.03.2017 durch VöV ZH
Hoher Pendlerabzug im Widerspruch zu Verkehrs- und Raumpolitik!
Dass der Kantonsrat Zürich die vom Regierungsrat vorgeschlagene Begrenzung des Pendlerabzugsvon 3000 Franken auf 5000 Franken erhöht, steht im Widerspruch zu einer konsistenten Verkehrs- und Raumpolitik. Der VöV Zürich erachtet diesen Entscheid als falsch; er passt allerdings ins Schema der bereits reduzierten Einlage in den Verkehrsfonds.
Der vom Regierungsrat vorgeschlagene Pendlerabzug von 3000 Franken bei den kantonalen undkommunalen Steuern (wie bereits eingeführt bei der Bundessteuer) wäre einerseits konsistent zu seiner Verkehr- und Raumpolitik gestanden, um Fehlanreize beim Pendeln zu beheben. Anderseits war dieser Vorschlag gekoppelt mit einer Änderung des Gesetzes über den öffentlichen Personenverkehr(PVG).
Der Kanton Zürich zahlt neu jährlich rund 120 Millionen Franken in den Bahninfrastrukturfonds (BIF). Aus diesem erhält der Kanton Zürich zwar Mittel für künftige Bahninvestitionen wie beispielsweise den Brüttenertunnel und den Ausbau des Bahnhofes Stadelhofen. Gleichzeitig fehlen diese Mittel dem Kanton für Ausbauten bei Tram und Bus, die nicht über den BIF finanziert werden. Der Pendlerabzug von 3000 Franken hätte beim Kanton rund 45 Millionen Mehreinnahmen generiert, bei den Gemeinden rund 49 Millionen, zusammen also 94 Millionen Franken. Die Gemeinden sollten sich im Gegenzug zu 50% bzw. 60 Millionen Franken am BIF-Beitrag beteiligen; dazu braucht es eine Änderung des PVG. Die Differenz würde über Sparmassnahmen und die ZVV-Mitfinanzierung ausgeglichen.
Der nun erhöhte Pendlerabzug auf 5000 Franken bringt diese sorgfältig austarierte Vorlage aus dem Gleichgewicht. Zusammen mit der bereits beschlossenen Reduzierung der Verkehrsfondseinlage gefährdet oder verzögert dies weitere dringliche Ausbauten im öV wie neue Tram- und Buslinien inner- und ausserhalb der Stadt Zürich.
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