Bereits im Beitrag «Der Brüttenertunnel in der 1. Priorität!» vor zwei Monaten wies der VöV Zürich darauf hin, dass diese beiden Grossprojekte als Einheit zu betrachten sind. Dies einerseits zur Umsetzung des S-Bahn2G-Konzeptes mit einer inneren und äusseren S-Bahn und anderseits für einen zuverlässigen nationalen und internationalen Fernverkehr. Da der Brüttenertunnel unbestritten im Ausbauschritt (STEP) im Zeithorizont 2030/35 gebaut werden soll, muss auch das vierte Gleis im Bahnhof Stadelhofen zwangläufig in die 1. Priorität eingeteilt werden. Das (Bundesamt für Verkehr) BAV weiss wohl selber, dass man einzelne Netzelemente nicht aus dem Gesamtkontext reissen darf. Die tiefere Priorisierung des Bahnhofs Stadelhofen rührt einzig von der Neubewertung der Grenzwerte für überlastete Züge her, welche mehr Stehplätze als zumutbar erachtet. Das ist allerdings ein völlig untaugliches Mass für den achtgrössten Bahnhof mit täglich über 80'000 Passagieren. Die Stehplätze sind im Raum Zürich ohnehin eine Realität und nicht das Hauptproblem, wie das ZVV-Planungschef Dominik Brühwiler in der NZZ online sagt: «Wir haben kein Problem mit dem Komfort; es ist längst Standard, dass man steht» Es gehe vielmehr um die zu langen Haltezeiten auf dem Bahnhof, wenn ein Zug ausgelastet ist und damit der Fahrplan völlig auseinanderbreche.
Ein reibungsloses Funktionieren ist jedoch zentral für ein zuverlässiges und sicheres Betreiben der Personen- und Güterbahn und liegt im Interesse des ganzen Bahnsystems Schweiz. Ein weiteres Mal erinnert der VöV Zürich an einen Abstimmungskommentar: «Auch bei FABI ist die Gefahr nicht gebannt, dass föderalistische Forderungen raum- und verkehrpolitische Anforderungen aushebeln. Der VöV Zürich wird sich auch künftig dafür einsetzen, dass sich öV-Ausbauten primär an diesen Anforderungen orientieren». Es ist daher gut wissen, dass der Regierungsrat sich beim Bund «mit allen Mitteln» dafür einsetzt, «dass die absolut dringlichen Infrastrukturausbauten wie der Brüttenertunnel und der Bahnhof Stadelhofen auch im STEP Ausbauschritt 2030 enthalten sein werden».