Auch wenn die Agglomerationsprogramme 3. Generation keinen direkten Einfluss auf die ZVV-Strategie 2018-21 haben, hängen die beiden Papiere zusammen und sollten sich bezüglich Infrastrukturausbauten nicht widersprechen. Die Agglomerationsprogramme legen die langfristigen Entwicklungsziele in den Bereichen Verkehr, Siedlung und Landschaft fest. Daraus leiten sich die Bundesbeiträge an neue Infrastrukturbauten ab. Neu sind nur noch Ausbauten beitragsberechtigt, die nicht über den Bahninfrastrukturfonds BIF finanziert werden. Im Kanton Zürich sind das im Zeitbereich des Agglomerationsprogramms das Tram Affoltern und die Verlängerung der Glattalbahn bis Kloten. Die zwei zentralen Bahninfrastrukturbauten Bahnhof Stadelhofen und Brüttenertunnel sind eine minimale Voraussetzung für die Umsetzung eines ersten Schrittes des S-Bahn2G-Konzeptes mit einer inneren und äusseren S-Bahn. Die Umsetzung der Ausbauten ist im STEP-Ausbaschritt 2030 vorgesehen. Die Finanzierung erfolgt über den BIF.
Dieses Jahr wurden die Agglomerationsprogramme fast zeitgleich mit der Präsentation der ZVV-Strategie an die Öffentlichkeit getragen. Im Gegensatz zur vom Kantonsrat zweijährlich festgelegten Strategie liegen die Agglomerationsprogramme bis zum 20. Juni zur Mitwirkung der Bevölkerung auf. Die diesjährige ZVV-Strategie ist deshalb speziell, weil 2018 die 3.Etappe der 4.Teilergänzung der Zürcher S-Bahn abgeschlossen ist und eine nochmalige Angebotsverdichtung stattfindet. Besonders erwähnenswert ist der integrale Viertelstundentakt Zürich–Winterthur mit S11 und S12 und damit verbunden das Anpassen des Busnetzes.
Ausserhalb der beschlossenen Projekte wird der öV-Ausbau im Kanton Zürich aus Spargründen eher zaghaft sein, umso mehr müssen Prioritäten richtig gesetzt werden. Die 120 Millionen, welche der Kanton jährlich in den BIF nach Bern abliefert, sichert uns zwar künftige Bahninvestitionen. Gleichzeitig fehlen diese Mittel dem Kanton . Es ist daher richtig, wenn der Kanton, wie das der Bund tut, bei seinen Steuern den Pendlerabzug auf 3000 Fr. begrenzt. Damit können Kanton und Gemeinden zumindest rund 100 Millionen wieder einnehmen. Die Gemeinden sollen sich im Gegenzug zu 50% am BIF-Beitrag beteiligen. Darüber hinaus bedeutet Sparen verzögerte Ausbauten und weitere Effizienzsteigerungen bei den Transportunternehmen.
Und damit kommen auch die geplanten Tarifanpassungen ins Spiel, welche ab Dezember 2016 rund 3% höhere Preise vorsehen – u.a. auch der bereits andernorts erwähnte Schiffszuschlag. Hier läuft eine Vernehmlassung für Gemeinden, Verkehrsunternehmen und regionale Verkehrskonferenzen bis zum 17. Juni. Angesichts des starken Angebotsausbaus in den letzten zwei Jahren und der angespannten Finanzlage ist diese Preiserhöhung zwar nachvollziehbar. Im Auge behalten müssen wir aber die sich öffnende Preisschere zwischen öffentlichem Verkehr und motorisiertem Individualverkehr. Im Gegensatz zum öffentlichen Verkehr wurde das Autofahren in den vergangenen Jahren und Jahrzehnten nämlich immer billiger.PA.
Weiter Informationen:
Agglomerationsprogramme 3.Generation
ZVV-Stratgie 2018-2021
Tarifanpassungen Dezember 2016