Die IGöV Zürich nimmt Stellung zur Vernehmlassung zur Änderung des Gesetzes über den öffentlichen Personenverkehr (PVG), Einlage in den Verkehrsfonds. Nach der Referendums-Abstimmung zur kurzfristig massiven Kürzung der Einlage am 10. Juni 2018, bei der Zweidrittel der abstimmenden Zürcherinnen und Zürcher ein Nein in die Urne warfen, kündigte der Regierungsrat eine Überprüfung an. In einer Vernehmlassung schlägt er nun vor, die ursprüngliche jährliche Einlage von 70 auf 55 Millionen zu senken. Die IGöV Zürich findet diese Senkung nicht zukunftsorientiert.
Obwohl die Senkung der Fonds-Einlage auf 55 Mio. Franken materiell mit bereits geplanten Projekten nachvollziehbar ist, scheint der IGöV Zürich diese Reduktion weder politisch noch verkehrs- und raumplanerisch geschickt angesichts der künftigen Herausforderungen im Mobilitätsbereich – vor allem in städtischen Räumen.
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Nachtrag November 2019: Das fand offenbar auch eine Mehrheit der befragten Gemeinden, Parteien, Verkehrsunternehmen, Planungsregionen, regionale Verkehrskonferenzen, Verkehrs-Verbände und Interessierte. 58 Stellungnahmen von 111 eingegangenen sprachen sich gegen eine Senkung aus. Der Regierungsrat verzichtet daher auf eine entsprechende Änderung des Gesetzes über den öffentlichen Personenverkehr.
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